Parlamentarische Gruppe Schifffahrt: Seearbeitsübereinkommen nützt allen Beteiligten

Lukas Roth vom SSA vertrat das Abkommen ebenso engagiert...

wie Kurt Bürgin als Reedervertreter..

und Nick Bramley, Unia-Sekretär

Aufmerksame Zuhörer (SVS-Präsident Ralph Lewin, Nationalrätin Anita Lachenmeier, Kurt Bürgin und Nick Bramley, v.l.n.r.)
Die Juni-Veranstaltung der Parlamentarischen Gruppe Schifffahrt stand für einmal im Zeichen der Hochseeschifffahrt.
Dies deshalb, weil im Bundesparlament die Ratifizierung des neuen Seearbeitsübereinkommens anstand. Vertreter der Sozialpartner und der Behörden warben übereinstimmend für ein Ja in National- und Ständerat.
Das vorliegende Übereinkommen wurde am 26. Februar 2006 anlässlich einer Seeschifffahrts-Konferenz in Genf von 106 Mitgliedsstaaten ohne Gegenstimme angenommen. Es ist wichtig und notwendig, dass die Schweiz das Abkommen ratifiziert. Dies erklärten übereinstimmend die drei Referenten. Es handelte sich um Lukas Roth vom Schweizerischen Seeschifffahrtsamt, Kurt Bürgin als Vertreter des Schweizer Reederverbandes und Gewerkschaftssekretär Nick Bramley. Schiffe aus Staaten, welche das Abkommen nicht ratifiziert hätten, müssten in Zukunft mit Kontrollschikanen in den Häfen rechnen.
Als Konsequenz aus der Entwicklung, dass viele unterschiedliche Nationalitäten auf einem Schiff arbeiten, dem stark angestiegenen Schiffsverkehr und der Tatsache, dass der grösste Teil des Meeres Allgemeingut ist, sind internationale Abkommen unumgänglich, verdeutlichte Roth. Das Übereinkommen sei dazu bestimmt, zum «vierten Pfeiler» des Systems zur Regelung der internationalen Seeschifffahrt zu werden, wobei es die Kernübereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) ergänzen soll (neben SOLAS, MARPOL, STCW). Das Übereinkommen konsolidiere und aktualisiere die seit 1920 verabschiedeten 68 IAO-Übereinkommen und Empfehlungen zur Seeschifffahrt. Diese älteren Normen sind in Teilen nicht mehr zeitgemäss, ausserdem enthalten sie zu unflexible und detaillierte Vorschriften, was für viele Mitgliedstaaten ein Ratifikationshindernis darstellte.
Als Resultat jahrelanger zäher Diskussionen und Verhandlungen zwischen den Regierungen der Schifffahrtsnationen, den Vertretern der Arbeitnehmer-Organisationen (ITF) und der Arbeitgeber-Organisation (ISF) bezeichnete Bürgin das vorliegende Übereinkommen. Die Reeder seien sich bewusst, dass ohne Ratifikation des neuen Seearbeitsübereinkommen den Schiffen unter der Schweizer Flagge erhebliches Ungemach drohen würde, ja, dass ihr Betrieb letztlich verunmöglicht würde, da nunmehr dasselbe Durchsetzungsregime wie für die Konventionen SOLAS, MARPOL und STCW gilt. Eine Ablehnung der Ratifikation dieses Übereinkommens dürfte mit grosser Wahrscheinlichkeit das Ende der Schweizer Hochseeflotte bedeuten, denn ein Staat der die Konvention nicht ratifiziert hat, ist nicht befugt, das international anerkannte „Seearbeitszeugnis“ für Seeleute auszustellen. Das hätte unweigerlich zur Folge, dass seine Schiffe in jedem Hafen einer zeitraubenden Kontrolle unterzogen würden, was auf dem Chartermarkt zwangsläufig den Verlust der Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Flotte bedeuten würde. Ganz abgesehen davon, dass der bisher gute Ruf unseres Staates in der maritimen Welt erheblich darunter leiden würde.
Dass die Ratifikation des Abkommens auch im Interesse der Arbeitnehmer sei, betonte Unia-Gewerkschaftssekretär Nick Bramley. Während früher Schweizer und später Europäer auf Schiffen unter Schweizer Flagge tätig gewesen seien, seien es heute Leute aus aller Herren Länder. Dies benötige ein einheitliches und klares Recht, dass überall angewendet werde. Der Beruf des Seemanns sei nicht mehr romantisch, sondern harte Arbeit und verdiene die nötige Anerkennung.

