RheinSchUO: ZKR vereinfacht «Härteklausel»
Am 27. Oktober dieses Jahres verabschiedete der Untersuchungsausschuss der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) eine Empfehlung, die den zuständigen Behörden ihrer Mitgliedsstaaten die Anwendung des § 24.04 Nr. 4 Rheinschiffsuntersuchungsordnung (RheinSchUO), die sogenannte Härteklausel, wesentlich erleichtert. Die Härteklausel gestattet es grundsätzlich von der Ausführung der Übergangsbestimmungen der RheinSchUO, die die Anpassung vorhandener Schiffe an die aktuellen technischen Anforderungen regeln, abzusehen, sofern die Ausführung unzumutbar hohe Kosten verursacht. Die Anpassung eines Schiffes an die aktuellen technischen Vorschriften ist in den meisten Fällen mit Umbauten oder Nachrüstungen der Schiffe verbunden, wofür aufgrund der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise vielen Schiffseignern die notwendige finanzielle Liquidität fehlen dürfte. Kern des vereinfachten Verfahrens ist die Feststellung, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der ZKR für Schiffe, die Investitionskosten von 2500 € oder mehr zur Anpassung an die technischen Vorschriften erfordern und deren Eigner sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden, die Härteklausel anwenden können, ohne dafür die sonst übliche Zustimmung der ZKR für jedes einzelne Schiff einholen zu müssen. Der Schiffseigner braucht die Anpassungen erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich bei der nächsten Untersuchung des Schiffes, vorzunehmen. Die ZKR entspricht mit dem vereinfachten Verfahren Anliegen der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU) und der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und zeigt damit einmal mehr, dass sie in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Schifffahrtsgewerbe die Entwicklung einer sicheren Binnenschifffahrt auch in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld fördert. Für Binnenschiffe mit einem Gemeinschaftszeugnis wird zudem derzeit im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft die Anwendung eines ähnlichen Verfahrens beraten. Der Text der Empfehlung 1/2009 der ZKR kann von ihrer Webseite www.ccr-zkr.org heruntergeladen werden zusammen mit weiteren Informationen zu dem vereinfachten Verfahren. Fragen zur Anwendung der Härteklausel im Einzelfall beantworten die nationalen Schiffsuntersuchungskommissionen.
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