LSVA-Erhöhung rechtswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht hat drei gegen die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) vom 1. 1. 2008 gerichtete Beschwerden gutgeheissen. Das Urteil liegt seit heute vor. Das Gericht folgte damit der Auffassung der Beschwerdeführer: Die Erhöhung verstosse gegen die Vorgabe, wonach der Ertrag der Abgabe die ungedeckten Wegekosten und die Kosten zulasten der Allgemeinheit nicht übersteigen dürfe.
Das Schweizer Verkehrsministerium bedauert diesen Entscheid. Die LSVA sei ein zentrales Element der Verlagerungspolitik, welche die Schweizer Stimmberechtigten an der Urne mehrfach bestätigt hätten. Der mit der dritten und letzten Erhöhung angestrebte Durchschnittswert von CHF 325.- auf der Referenzstrecke Basel-Chiasso habe im Mittelpunkt der Volksabstimmung im Jahr 1998 gestanden und sei somit von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern abgesegnet. Zudem haben sie auch die schrittweise Erhöhung der LSVA ausdrücklich gutgeheissen.
Anders sieht dies der Schweizerische Nutzfahrzeugverband Astag, der sich hocherfreut zeigt. Aufgrund der Kostendeckung des Strassentransports von über 100 Prozent hätten die Tarife nicht mehr weiter angehoben werden dürfen. Nach fast dreijährigem Widerstand stehe damit fest, dass der Bundesrat willkürlich und widerrechtlich gehandelt habe.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden. Das Verkehrsministerium will zusammen mit dem Finanzminister entscheiden, ob dieser Schritt getan werden soll.
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